home
Legale Angebote


Legale Angebote etablieren sich, ein Bericht von Juliana Koranteng


Online-Dienste

Österreich


Chronologie


Musik im Internet: Legale Angebote etablieren sich

Die Musikwirtschaft entwickelt schnell neue Onlinedienste für das digitale Zeitalter, berichtet Juliana Koranteng, freie Mitarbeiterin der Zeitschriften Billboard und Music and Media.

Wer die Aktivitäten der Musiklabels betrachtet, stellt schnell fest, dass der Vorwurf ganz falsch ist, sie seien noch in der Steinzeit. Zur Zeit entwickeln sie neue Wege für den digitalen Musikvertrieb im 21. Jahrhundert. Gegen die sogenannten "Tauschbörsen" im Internet wie KaZaa und Grokster, die urheberrechtlich geschützte Hits von Eminem bis Elvis Presley kostenlos, aber illegal anbieten, schlägt die Phonowirtschaft nun zurück.

Zusätzlich zu ihren eigenen Onlineangeboten stellen die Labels ihre Musik Dritten zur Verfügung, um Musik zu verwerten und auch im digitalen Umfeld Vergütungen für Urheber und Verwerter zu erzielen. Ein typisches Beispiel ist EMI Music, das mehr als 60 Lizenzvereinbarungen mit zahlreichen Internethändlern in den USA und Europa geschlossen hat, um neue Hits, Oldies und klassische Musik im Internet zu verkaufen und zu liefern. Ein weiterer spannender Schritt war die Entscheidung der fünf Majors, Musik an iTunes zu lizenzieren, den neuen Downloaddienst von Apple, der am 28. April 2002 veröffentlicht wurde. Apple gab an, schon in der ersten Woche mehr als eine Million Downloads verkauft zu haben - rekordverdächtig!

Die Entscheidung der Labels für das Downloadgeschäft scheint ziemlich spät zu kommen - schließlich war Napster, der erste illegale Onlinedienst, bereits 1999 aktiv. Aber die Musikfirmen argumentieren, eine schnelle Antwort sei unmöglich gewesen, weil dafür die Rahmenbedingungen gefehlt hätten. Die Branche betont, dass zwischen dem unautorisierten Verschenken von Musik und einem legalen erfolgreichen Geschäftsmodell ein großer Unterschied besteht.

Die erste wesentliche Antwort auf die illegalen p2p-Services (peer to peer - Nutzer zu Nutzer) gab die Branche im Dezember 2001 mit dem Start von Musicnet und Pressplay. Das US-amerikanische musicnet ist der Bezahldienst von EMI, BMG Entertainment, Warner Music Group und RealNetworks, dem Pionier im Bereich von Internet-Musikprogrammen. Pressplay ist ein ähnliches Unternehmen, basierend auf Universal Music Group und Sony Music Entertainent. Um den Konsumenten ein möglichst breites Musikangebot zu bieten, hat Musicnet seine Kataloge auch Pressplay zur Verfügung gestellt, und umgekehrt ebenso. Musicnet, Pressplay und andere legale Musikanbieter im Internet bieten Fans eine sicheres, garantiert virusfreies Umfeld, um ihre Lieblingsmusik herunterzuladen und auf ihrem PC zu archivieren, auf Rohlinge zu brennen oder auf mobile Abspielgeräte zu überspielen.

Auch andere amerikanische Firmen verkaufen Musik zum Herunterladen, z.B. FullAusio, Listen.com und verschiedene Musikhändler wie Bestbuy.com. Mehr noch: Der Wettbewerb um den legalen Digitalvertrieb von Musik nimmt zu, wie man an RealNetworks sehen kann, einem Gesellschafter von MusicNet, der einem Kauf von Listen.com für 36 Millionen US-Dollar zugestimmt hat.

Der digitale Musikvertrieb gewinnt auch unter Musikern immer mehr Glaubwürdigkeit. So hatte der internationale Topstar Madonna zugestimmt, dass ihre neue Single "American Life" zuerst im Internet bei Pressplay, MusicNet und Listen.coms Rhapsody erschien. Und jeder bezahlte Download wird auch für die TOP100 der amerikanischen Singlecharts gezählt.

In Europa haben die Majors einen supranationalen Vertrag mit OD2 geschlossen, einem englischen Internetdienst im Besitz der Rockikone Peter Gabriel. OD2 hat auch mit AIM und Impala zusammengearbeitet, den Vertretern der Independents, um auch das Repertoire vieler kleiner Musikfirmen aus Großbritannien und ganz Europa anbieten zu können. Im März 2002 veranstaltete OD2 einen europaweiten Digitalen Download Tag, eine PR-Kampagne, um Musikfans zu zeigen, dass es namhafte legale Alternativen zu den illegalen p2p-Services gibt.

OD2 hat u.a. Verträge mit der Musikkette HMV, Microsofts Internetportal msn, Internetprovidern wie Freeserve und Tiscali dem britischen Telefongiganten BT und dem Musikfernsehsender MTV Networks Europe geschlossen. Genauso wie MusicNet und Pressplay in den USA können die europäischen Partner von OD2 völlig rechtskonform neueste und ältere Hits von Pop und Rock bis zu Hip Hop zu flexiblen, anpassbaren Bedingungen an ihre Kunden im Internet verkaufen.

Die Vereinbarung mit OD2 kommentierte Brent Hansen, der Präsident von MTV Network Europa: "MTV ist hocherfreut, Zuschauern aus ganz Europa die Möglichkeit zum legalen Herunterladen, Anhören und Brennen von Musik bieten zu können. Wir sind uns bewusst, welch vernichtende Folgen das Herunterladen aus illegalen Musikangeboten für die Labels hat, und wir haben uns entschlossen, die Musikwirtschaft zu unterstützen."

Ein angemessen reguliertes Umfeld war eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung solcher Angebote. Dies meint vor allem die beiden WIPO-Verträge (World Intellectual Property Organisation), die im März bzw. Mai 2002 in Kraft getreten sind. Als weltweite Plattform kennt das Internet keine nationalen Grenzen und erschwert die Einhaltung regionaler Urheberrechtsgesetze. Die WIPO-Verträge lösten das Problem dadurch, dass sie die unterzeichnenden Staaten verpflichteten, die jeweils anderen Urheberrechtsgesetze anzuerkennen. Außerdem folgten die Verträge dem Digital Millennium Copyright Act der USA von 1998 und der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie von 2001, die zur Zeit von den 15 Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgewandelt wird.

Inzwischen wurden Systeme für den digitalen Musikvertrieb geschaffen. Sie enthalten "GRid", veröffentlicht im März 2003, um Rechteinhabern die Identifizierung digital vertriebener Songs zu ermöglichen.

Im letzten Jahr unternahm die Musikwirtschaft große Anstrengungen um es Radio- und Fernsehstationen sowie anderen Interessierten zu erleichtern, international gültige Lizenzen für die Sendung von Musikprogrammen im Internet zu erwerben. Im Weiteren starteten Musikfirmen ein "simulcasting" System gegenseitiger Vereinbarungen. Hiermit können Rundfunkanstalten die Verwerterrechte für die Übertragung ihrer terrestrischen Programme im Internet in zahlreiche Länder gleichzeitig mit nur einer einzigen Lizenz erhalten.

Wie Musikchefs betonen, können wirtschaftliche Unternehmen, die Vergütungen für ihre Musik gezahlt haben, im Wettbewerb mit Diensten, die Musik illegal kostenlos anbieten, nicht überleben. Die Unternehmen befürchten, dass Umsatzrückgänge die Investitionen in neue Talente einschränken werden. So sind sie gezwungen, Betreiber illegaler Musikangebote zu verklagen; eine Strategie, die vielleicht unpopulär, aber aus Sicht der Firmen gerechtfertigt und effektiv ist.

Die erste Klage wurde 1999 vom US-amerikanischen Tonträgerverband RIAA gegen Napster erhoben. Napster ging damals zu Boden, nachdem das Gericht die Illegalität des Angebots festgestellt hatte. Danach wurden Verfahren gegen AudioGalaxy und Aimster (später auch Madster genannt) angestrengt. Das Ziel wurde erreicht, die illegalen p2p-Dienste zu schließen. Ein US-Gericht entschied auch, dass Grokster und Morpheus nicht für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich seien, die Nutzer mit diesen Programmen begehen. Die RIAA ging in Berufung, die Verfahren dauern noch an. Daneben läuft auch ein Verfahren gegen KaZaa, das die Musikwirtschaft zu gewinnen erwartet.

Die technischen, politischen und juristischen Maßnahmen haben Wirkung gezeigt. Das Marktforschungsunternehmen Jupiter Media Metrix hatte prognostiziert, dass im Jahr 2006 rund 30% des Musikabsatzes in den USA über das Internet erzielt würden. Und mit Downloads von Musik sollen dann 2,1 Milliarden Euro Umsatz erzielt werden - beginnend mit 323 Millionen Euro im Jahr 2001

Illegale Musikangebote haben nicht nur dafür gesorgt, dass diese Prognosen heute weit niedriger ausfallen, sie haben nach Meinung von Experten auch zu den Umsatzrückgängen der Phonowirtschaft beigetragen. Für 2002 gibt IFPI sinkende Umsätze mit Musik von 7,2% auf 32,2 Milliarden Dollar an. Brian McLaughlin, Verwaltungschef der Handelsgruppe HMV, sagt: "Das ist eine Riesensorge für alle Musikhändler, und deswegen müssen wir Internetpiraterie eindämmen und unsere Anstrengungen verdoppeln, um gemeinsam mit den Labels neuen Talenten zum Durchbruch zu verhelfen."

Analysten haben argumentiert, die Musikindustrie könne p2p-Betreiber nicht als vollständig schuldig bezeichnen. Sie werfen der Branche vor, sie waren zu langsam, als die p2p-Dienste Usern Zugang zu 500 Millionen Songs im Internet gab. Man kann sehen, warum legale Angebote zum Herunterladen kaum mit illegalen Angeboten vergleichbar sind: In Europa sind rund 250.000 Songs legal verfügbar, in Europa rund 170.000.

Aber immer häufiger geben User auch zu, dass die meisten Songs aus p2p-Diensten fehlerhaft oder gar nicht abspielbar sind. Die Klangqualität ist schrecklich, und das Saugen aus offenen Netzen schließt auch die Gefahr ein, Computerviren einzufangen und weiter zu verbreiten. Im Unterschied dazu sind von den Labels autorisierte legale Angebote virusfrei und in hoher Klangqualität. Der Preis sichert Künstlern ihre gerechten Vergütungen für ihre Leistungen und Talent zu und ist ein Anreiz, kreativ zu bleiben. Selbst der hartgesottenste Unternehmer kann nicht erkennen, was daran Steinzeit sein soll.