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Musik
im Internet: Legale Angebote etablieren sich
Die Musikwirtschaft
entwickelt schnell neue Onlinedienste für das digitale
Zeitalter, berichtet Juliana Koranteng, freie Mitarbeiterin
der Zeitschriften Billboard und Music and Media.
Wer die Aktivitäten der Musiklabels betrachtet, stellt
schnell fest, dass der Vorwurf ganz falsch ist, sie seien
noch in der Steinzeit. Zur Zeit entwickeln sie neue Wege für
den digitalen Musikvertrieb im 21. Jahrhundert. Gegen die
sogenannten "Tauschbörsen" im Internet wie KaZaa und
Grokster, die urheberrechtlich geschützte Hits von Eminem
bis Elvis Presley kostenlos, aber illegal anbieten, schlägt
die Phonowirtschaft nun zurück.
Zusätzlich zu ihren eigenen Onlineangeboten stellen die
Labels ihre Musik Dritten zur Verfügung, um Musik zu
verwerten und auch im digitalen Umfeld Vergütungen für
Urheber und Verwerter zu erzielen. Ein typisches Beispiel
ist EMI Music, das mehr als 60 Lizenzvereinbarungen mit zahlreichen
Internethändlern in den USA und Europa geschlossen hat,
um neue Hits, Oldies und klassische Musik im Internet zu verkaufen
und zu liefern. Ein weiterer spannender Schritt war die Entscheidung
der fünf Majors, Musik an iTunes zu lizenzieren, den
neuen Downloaddienst von Apple, der am 28. April 2002 veröffentlicht
wurde. Apple gab an, schon in der ersten Woche mehr als eine
Million Downloads verkauft zu haben - rekordverdächtig!
Die Entscheidung der Labels für das Downloadgeschäft
scheint ziemlich spät zu kommen - schließlich war
Napster, der erste illegale Onlinedienst, bereits 1999 aktiv.
Aber die Musikfirmen argumentieren, eine schnelle Antwort
sei unmöglich gewesen, weil dafür die Rahmenbedingungen
gefehlt hätten. Die Branche betont, dass zwischen dem
unautorisierten Verschenken von Musik und einem legalen erfolgreichen
Geschäftsmodell ein großer Unterschied besteht.
Die erste wesentliche Antwort auf die illegalen p2p-Services
(peer to peer - Nutzer zu Nutzer) gab die Branche im Dezember
2001 mit dem Start von Musicnet und Pressplay. Das US-amerikanische
musicnet ist der Bezahldienst von EMI, BMG Entertainment,
Warner Music Group und RealNetworks, dem Pionier im Bereich
von Internet-Musikprogrammen. Pressplay ist ein ähnliches
Unternehmen, basierend auf Universal Music Group und Sony
Music Entertainent. Um den Konsumenten ein möglichst
breites Musikangebot zu bieten, hat Musicnet seine Kataloge
auch Pressplay zur Verfügung gestellt, und umgekehrt
ebenso. Musicnet, Pressplay und andere legale Musikanbieter
im Internet bieten Fans eine sicheres, garantiert virusfreies
Umfeld, um ihre Lieblingsmusik herunterzuladen und auf ihrem
PC zu archivieren, auf Rohlinge zu brennen oder auf mobile
Abspielgeräte zu überspielen.
Auch andere amerikanische Firmen verkaufen Musik zum Herunterladen,
z.B. FullAusio, Listen.com und verschiedene Musikhändler
wie Bestbuy.com. Mehr noch: Der Wettbewerb um den legalen
Digitalvertrieb von Musik nimmt zu, wie man an RealNetworks
sehen kann, einem Gesellschafter von MusicNet, der einem Kauf
von Listen.com für 36 Millionen US-Dollar zugestimmt
hat.
Der digitale Musikvertrieb gewinnt auch unter Musikern immer
mehr Glaubwürdigkeit. So hatte der internationale Topstar
Madonna zugestimmt, dass ihre neue Single "American Life"
zuerst im Internet bei Pressplay, MusicNet und Listen.coms
Rhapsody erschien. Und jeder bezahlte Download wird auch für
die TOP100 der amerikanischen Singlecharts gezählt.
In Europa haben die Majors einen supranationalen Vertrag mit
OD2 geschlossen, einem englischen Internetdienst im Besitz
der Rockikone Peter Gabriel. OD2 hat auch mit AIM und Impala
zusammengearbeitet, den Vertretern der Independents, um auch
das Repertoire vieler kleiner Musikfirmen aus Großbritannien
und ganz Europa anbieten zu können. Im März 2002
veranstaltete OD2 einen europaweiten Digitalen Download Tag,
eine PR-Kampagne, um Musikfans zu zeigen, dass es namhafte
legale Alternativen zu den illegalen p2p-Services gibt.
OD2 hat u.a. Verträge mit der Musikkette HMV, Microsofts
Internetportal msn, Internetprovidern wie Freeserve und Tiscali
dem britischen Telefongiganten BT und dem Musikfernsehsender
MTV Networks Europe geschlossen. Genauso wie MusicNet und
Pressplay in den USA können die europäischen Partner
von OD2 völlig rechtskonform neueste und ältere
Hits von Pop und Rock bis zu Hip Hop zu flexiblen, anpassbaren
Bedingungen an ihre Kunden im Internet verkaufen.
Die Vereinbarung mit OD2 kommentierte Brent Hansen, der Präsident
von MTV Network Europa: "MTV ist hocherfreut, Zuschauern aus
ganz Europa die Möglichkeit zum legalen Herunterladen,
Anhören und Brennen von Musik bieten zu können.
Wir sind uns bewusst, welch vernichtende Folgen das Herunterladen
aus illegalen Musikangeboten für die Labels hat, und
wir haben uns entschlossen, die Musikwirtschaft zu unterstützen."
Ein angemessen reguliertes Umfeld war eine wesentliche Voraussetzung
für die Entwicklung solcher Angebote. Dies meint vor
allem die beiden WIPO-Verträge (World Intellectual Property
Organisation), die im März bzw. Mai 2002 in Kraft getreten
sind. Als weltweite Plattform kennt das Internet keine nationalen
Grenzen und erschwert die Einhaltung regionaler Urheberrechtsgesetze.
Die WIPO-Verträge lösten das Problem dadurch, dass
sie die unterzeichnenden Staaten verpflichteten, die jeweils
anderen Urheberrechtsgesetze anzuerkennen. Außerdem
folgten die Verträge dem Digital Millennium Copyright
Act der USA von 1998 und der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie
von 2001, die zur Zeit von den 15 Mitgliedsstaaten der EU
in nationales Recht umgewandelt wird.
Inzwischen wurden Systeme für den digitalen Musikvertrieb
geschaffen. Sie enthalten "GRid", veröffentlicht im März
2003, um Rechteinhabern die Identifizierung digital vertriebener
Songs zu ermöglichen.
Im letzten Jahr unternahm die Musikwirtschaft große
Anstrengungen um es Radio- und Fernsehstationen sowie anderen
Interessierten zu erleichtern, international gültige
Lizenzen für die Sendung von Musikprogrammen im Internet
zu erwerben. Im Weiteren starteten Musikfirmen ein "simulcasting"
System gegenseitiger Vereinbarungen. Hiermit können Rundfunkanstalten
die Verwerterrechte für die Übertragung ihrer terrestrischen
Programme im Internet in zahlreiche Länder gleichzeitig
mit nur einer einzigen Lizenz erhalten.
Wie Musikchefs betonen, können wirtschaftliche Unternehmen,
die Vergütungen für ihre Musik gezahlt haben, im
Wettbewerb mit Diensten, die Musik illegal kostenlos anbieten,
nicht überleben. Die Unternehmen befürchten, dass
Umsatzrückgänge die Investitionen in neue Talente
einschränken werden. So sind sie gezwungen, Betreiber
illegaler Musikangebote zu verklagen; eine Strategie, die
vielleicht unpopulär, aber aus Sicht der Firmen gerechtfertigt
und effektiv ist.
Die erste Klage wurde 1999 vom US-amerikanischen Tonträgerverband
RIAA gegen Napster erhoben. Napster ging damals zu Boden,
nachdem das Gericht die Illegalität des Angebots festgestellt
hatte. Danach wurden Verfahren gegen AudioGalaxy und Aimster
(später auch Madster genannt) angestrengt. Das Ziel wurde
erreicht, die illegalen p2p-Dienste zu schließen. Ein
US-Gericht entschied auch, dass Grokster und Morpheus nicht
für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich seien,
die Nutzer mit diesen Programmen begehen. Die RIAA ging in
Berufung, die Verfahren dauern noch an. Daneben läuft
auch ein Verfahren gegen KaZaa, das die Musikwirtschaft zu
gewinnen erwartet.
Die technischen, politischen und juristischen Maßnahmen
haben Wirkung gezeigt. Das Marktforschungsunternehmen Jupiter
Media Metrix hatte prognostiziert, dass im Jahr 2006 rund
30% des Musikabsatzes in den USA über das Internet erzielt
würden. Und mit Downloads von Musik sollen dann 2,1 Milliarden
Euro Umsatz erzielt werden - beginnend mit 323 Millionen Euro
im Jahr 2001
Illegale Musikangebote haben nicht nur dafür gesorgt,
dass diese Prognosen heute weit niedriger ausfallen, sie haben
nach Meinung von Experten auch zu den Umsatzrückgängen
der Phonowirtschaft beigetragen. Für 2002 gibt IFPI sinkende
Umsätze mit Musik von 7,2% auf 32,2 Milliarden Dollar
an. Brian McLaughlin, Verwaltungschef der Handelsgruppe HMV,
sagt: "Das ist eine Riesensorge für alle Musikhändler,
und deswegen müssen wir Internetpiraterie eindämmen
und unsere Anstrengungen verdoppeln, um gemeinsam mit den
Labels neuen Talenten zum Durchbruch zu verhelfen."
Analysten haben argumentiert, die Musikindustrie könne
p2p-Betreiber nicht als vollständig schuldig bezeichnen. Sie
werfen der Branche vor, sie waren zu langsam, als die p2p-Dienste
Usern Zugang zu 500 Millionen Songs im Internet gab. Man kann
sehen, warum legale Angebote zum Herunterladen kaum mit illegalen
Angeboten vergleichbar sind: In Europa sind rund 250.000 Songs
legal verfügbar, in Europa rund 170.000.
Aber immer häufiger geben User auch zu, dass die meisten
Songs aus p2p-Diensten fehlerhaft oder gar nicht abspielbar
sind. Die Klangqualität ist schrecklich, und das Saugen
aus offenen Netzen schließt auch die Gefahr ein, Computerviren
einzufangen und weiter zu verbreiten. Im Unterschied dazu
sind von den Labels autorisierte legale Angebote virusfrei
und in hoher Klangqualität. Der Preis sichert Künstlern
ihre gerechten Vergütungen für ihre Leistungen und
Talent zu und ist ein Anreiz, kreativ zu bleiben. Selbst der
hartgesottenste Unternehmer kann nicht erkennen, was daran
Steinzeit sein soll.
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