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URHEBERRECHT - FRAGEN UND ANTWORTEN
- Wer
hat denn eigentlich Rechte an einem Musikstück?
- Woher
weiß ich überhaupt, ob ein Musikstück
geschützt ist?
- Wann
ist Musik im Internet illegal?
- Ist
es auch illegal, wenn ich Musik anbiete oder verbreite,
ohne Geld dafür zu nehmen?
- Darf
ich eine Privatkopie machen?
- Darf
ich Musikstücke von gekauften CDs als MP3-Datei am eigenen PC anlegen?
- Darf
ich legale Files in diversen Filesharing-Diensten zum Download freigeben?
- Kann
ich geklagt werden, wenn ich Musikfiles im Internet verbreite?
- Wie
hoch sind die Strafen?
1.
Wer hat denn eigentlich Rechte an einem Musikstück?
An Musik haben Komponisten, Textdichter, ausübende Musiker
und Tonträgerhersteller Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte.
Für das öffentliche Angebot von Musik, u.a. im Internet,
ist die Zustimmung aller dieser Beteiligten erforderlich.
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2.
Woher weiß ich überhaupt, ob ein Musikstück
geschützt ist?
Jedes Musikstück und jede Musikaufnahme
ist vom Urheberrecht
geschützt. Die Schutzfristen für Musikaufnahmen
liegen in Österreich bei 50 Jahren, für Texte und Kompositionen
gelten sie sogar für 70 Jahre nach dem Tod des Dichters
bzw. Komponisten. Oft findet man auf CDs Copyright-Vermerke
(wie z.B. ©) oder ähnliches. Das Copyright besteht
aber auch ohne diese Hinweise.
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3.
Wann ist Musik in Internet illegal?
Wenn die Rechteinhaber dem nicht zugestimmt haben; d.h.urheberrechtlich geschützte Werke dürfen ohne Zustimmung
der Rechteinhaber nicht öffentlich angeboten, verkauft,
gesendet oder anders verwertet werden. Das gilt auch für
das Internet.
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4.
Ist es auch illegal, wenn ich Musik anbiete oder verbreite,
ohne Geld dafür zu nehmen?
Eindeutig ja! Denn die Musik gehört den Rechteinhabern,
und die müssen in jedem Fall gefragt werden, ob sie mit
der Verbreitung einverstanden sind.
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5.
Darf ich eine Privatkopie machen?
Eine Kopie ist zulässig, wenn sie zum persönlichen
privaten Gebrauch angefertigt wird. Dieser Gebrauch schließt
auch Haushaltsmitglieder ein. Kopien zum Zweck der Weitergabe
an Dritte sind allerdings verboten.
Verboten sind nach dem Urheberrechtsgesetz auch Kopien
aus illegalen Quellen.
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6.
Darf ich Musikstücke von gekauften CDs als MP3-Datei am eigenen PC anlegen?
Es spielt grundsätzlich keine Rolle, auf welches Medium man seine Kopie zum
eigenen Gebrauch aufzeichnen möchte. Nicht zulässig ist es allerdings, andere Personen auf
diese MP3-Dateien, etwa über Tauschbörsen, zugreifen zu lassen
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7.
Darf ich legale Files in diversen Filesharing-Diensten zum Download freigeben?
Songs von anderen dürfen ohne deren Einverständnis keinesfalls freigegeben werden,
egal ob diese auf CD legal gekauft oder selbst nur kopiert sind.
Eigene Songs dürfen selbstverständlich im Internet angeboten werden
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8.
Kann ich geklagt werden, wenn ich Musikfiles im Internet verbreite?
Ja, denn jeder, der Gesetze verletzt, muss damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden.
Bei der Verletzung von Urheberrecht ist das nicht anders.
Um jedes Risiko zu vermeiden, sollte man daher einfach nicht an Filesharing teilnehmen.
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9.
Wie hoch sind die Strafen?
Abhängig vom Einzelfall sind jene Strafen, die das österreichische
Urheberrechtsgesetz vorsieht. Urheberrechtsverletzungen können Schadenersatzforderungen (§ 87 UrhG)
und strafrechtliche Sanktionen (§ 91 UrhG), d.h. Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten und
- bei gewerbsmäßiger Begehung - von bis zu zwei Jahren zur Folge haben.
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